Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Bei Joma Sport setzen wir uns für universelle digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, sicherzustellen, dass unsere digitalen Ressourcen von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrem Alter oder ihren persönlichen Umständen.
Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in ihrer neuesten Fassung, die den europäischen Standard für digitale Barrierefreiheit darstellt und von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Diese Norm definiert die Barrierefreiheitsanforderungen für technologische Produkte und Dienstleistungen.
Der Geltungsbereich dieser Erklärung umfasst die Website www.joma-sport.com, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von externen Domains. Dennoch verfolgen die Website von Joma Sport und ihre externen Anbieter ein aktives Engagement zur Verbesserung der Barrierefreiheit externer Inhalte, die in die Website eingebunden sind, um ein möglichst inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, eine kontinuierliche Überwachung und Beseitigung möglicher Barrieren der digitalen Barrierefreiheit durchzuführen, um allen Nutzenden ein inklusives und hindernisfreies Erlebnis zu bieten.
Über die gesetzliche Konformität hinaus strebt die Website von Joma Sport an, die rechtlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zu übertreffen. Unser Engagement besteht darin, die höchsten Standards der Barrierefreiheit zu erreichen, die AAA-Kriterien zu erfüllen, die Benutzerfreundlichkeit unserer digitalen Produkte kontinuierlich zu verbessern und Zertifizierungen zu erlangen, die unsere Exzellenz in Sachen Barrierefreiheit bestätigen.
Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, haben wir einen umfassenden Service für digitale Barrierefreiheit (S.I.A.) eingeführt, indem wir umfassende Korrekturmaßnahmen entwickelt haben, die spezialisierte Schulungen für unsere Teams, Systeme zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit sowie proaktive Maßnahmen sowohl auf unseren Websites als auch in unseren mobilen Anwendungen beinhalten – mit dem endgültigen Ziel, ein wirklich universelles und inklusives digitales Erlebnis zu gewährleisten.
Angewandte Kriterien
Die Website von Joma Sport folgt der Norm EN 301 549, um die digitale Barrierefreiheit von www.joma-sport.com sicherzustellen. Einige der implementierten Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Inhalte sind:
- (9.1.1.1) Es wird eine gründliche Überprüfung aller bedeutungsvollen Bilder durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie über geeignete Alternativtexte (alt) verfügen, sodass visuelle Informationen auch für sehbehinderte Personen zugänglich sind.
- (9.1.2.1) Es werden ausschließlich akustische oder visuelle Ressourcen bewertet, um sicherzustellen, dass sie über gleichwertige textliche Alternativen wie Transkriptionen oder detaillierte Beschreibungen verfügen.
- (9.1.3.1) Strukturelemente wie Überschriften, Feldgruppen, Listen und Tabellen werden geprüft, um zu gewährleisten, dass visuelle Beziehungen auch korrekt im Code widergespiegelt werden.
- (9.1.3.5) In Formularen werden geeignete autocomplete-Attribute eingefügt, um das Benutzererlebnis zu verbessern, insbesondere auf mobilen Geräten oder in assistierten Zugangs-Kontexten.
- (9.1.4.1) Zusätzliche visuelle Hinweise wie Unterstreichungen, Symbole oder erklärender Text werden hinzugefügt, um zu vermeiden, dass Farbe das einzige Mittel zur Informationsvermittlung ist.
- (9.1.4.3) Es werden automatische und manuelle Werkzeuge eingesetzt, um sicherzustellen, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund die Mindestanforderungen zur Lesbarkeit erfüllt.
- (9.1.4.5) Die Verwendung von Textbildern wird vermieden, außer in gerechtfertigten Fällen wie Logos; stattdessen wird stets echter, barrierefreier Text bevorzugt.
- (9.1.4.13) Es wird überwacht, dass zusätzliche Inhalte, die durch Tastatur- oder Mausfokus erscheinen, keine wichtigen Informationen verdecken und leicht verworfen werden können.
- (9.2.1.1) Das Entwicklungsteam passt alle interaktiven Komponenten an, um ihre volle Funktionalität über die Tastatur sicherzustellen und so die Navigation ohne Maus zu ermöglichen.
- (9.2.2.1) Jede Funktion mit Zeitbegrenzung wird analysiert, um sicherzustellen, dass der Nutzer sie je nach Bedarf verlängern, pausieren oder deaktivieren kann.
- (9.2.2.2) Alle automatisch bewegten Elemente werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie über zugängliche und sichtbare Pausen- oder Schließmechanismen verfügen.
- (9.2.4.2) Die Seitentitel werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Inhalt klar beschreiben und die Orientierung auf der Website verbessern.
- (9.2.4.3) Die Tabulator-Reihenfolge wird geprüft, um eine logische und konsistente Navigation zu gewährleisten.
- (9.2.4.4) Linktexte werden so formuliert, dass sie aussagekräftiger und verständlicher sind, auch ohne zusätzlichen Kontext.
- (9.2.4.6) Eine klare und logische Hierarchie wird in Überschriften und Labels angewendet, um das Verständnis und die strukturierte Navigation zu erleichtern.
- (9.2.4.7) Alle interaktiven Elemente werden überprüft, um sicherzustellen, dass der Tastaturfokus stets durch klare, kontrastreiche Stile sichtbar ist.
- (9.3.1.2) Lang-Attribute werden für Inhaltsabschnitte in einer anderen Sprache als der Hauptsprache hinzugefügt, um eine korrekte Aussprache durch mehrsprachige Screenreader sicherzustellen.
- (9.4.1.2) Die semantische Barrierefreiheit aller benutzerdefinierten Komponenten wird verbessert, damit Rolle, Status und Wert korrekt an unterstützende Technologien übermittelt werden.
- (9.4.1.3) ARIA-Rollen und zugängliche Attribute werden korrekt implementiert, sodass dynamische Meldungen (wie Fehler, Bestätigungen oder Warnungen) von Screenreadern erkannt und angekündigt werden.
- (9.6) Die fünf Konformitätsprinzipien gemäß WCAG-Level AA werden gewährleistet.
- (12.1.2) Die Produktdokumentation ist vollständig in zugänglichen Formaten verfügbar.
- (10.1.1.1) Bilder in Nicht-Web-Dokumenten sind beschriftet oder verfügen über textliche Alternativen.
- (10.1.3.1) In Dokumenten sind Informationen, Struktur und Beziehungen softwarebasiert bestimmt oder verfügen über textliche Alternativen.
- (10.1.4.4) Texte können in Dokumenten bis zu 200 % ohne Funktions- oder Inhaltsverlust vergrößert werden.
- (10.2.4.2) Dokumente verfügen über einen eindeutig identifizierten Seitentitel.
- (10.4.1.2) In Dokumenten folgen UI-Komponenten wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten der empfohlenen Struktur der Barrierefreiheitsrichtlinien.
Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit
Die vorliegende Erklärung wurde am 20.08.2025 erstellt.
Die angewandte Methode zur Erstellung der Erklärung war eine manuelle Überprüfung auf Basis der Anforderungen der Norm EN 301 549, durchgeführt von Everycode S.L. am 24.07.2025.
Everycode S.L. verfügt über eine von ENAC (Entidad Nacional de Acreditación) akkreditierte unabhängige Prüfeinheit gemäß den Anforderungen der Norm ISO/IEC 17020 für die Inspektion von Websites und mobilen Anwendungen nach der Norm EN 301 549.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 20.08.2025.
Anmerkungen und Kontaktinformationen
Wir schätzen Ihre aktive Teilnahme an der kontinuierlichen Verbesserung unserer digitalen Barrierefreiheit. Wenn Sie Vorschläge machen, Vorfälle melden oder Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website anfordern möchten, können Sie uns über den folgenden Kanal kontaktieren:
- E-Mail: accessibility@joma-sport.com